Mediation – Einigungen erarbeiten in Konfliktsituationen
Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei werden Konflikte also gelöst, ohne dass ein Gericht bzw. ohne, dass eine Gerichtsentscheidung notwendig ist. Diese Tatsache zeigt auch schon einen ersten entscheidenden Vorteil der Mediation im Vergleich zu anderen Formen der Streitbeilegung: Der Ablauf kann stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Der Begriff „Mediation“ stammt dabei von den lateinischen Wörtern „medius“ (in der Mitte befindlich) und „mediator“ (der Mittler) ab. Die Mediation ist also ein Werkzeug, mit Hilfe dessen unter Einschaltung eines neutralen dritten (der „Mediator“) die Vermittlung zweier sich gegenüberstehenden Positionen/Interessen stattfindet. Der Mediator hat dabei keinerlei Druckmittel, sondern ist auf die freiwillige Verhandlungsteilnahme der beiden Parteien am Mediationsverfahren angewiesen. Darüber hinaus besitzt er keine Entscheidungskompetenz, sondern entwickelt gemeinsam mit den Verhandelnden kreative Lösungen. Um eine neutrale Betrachtung der Standpunkte zu gewährleisten, ist zu beachten, dass der Mediator keine Vorteile aus dem Ausgang der Verhandlung zieht – ganz gleich welche Ergebnisse diese mit sich bringt. Damit überhaupt erst Verhandlungshilfe geleistet werden kann, müssen die Beteiligten den Konflikt von der Beziehungsebene auf die Sachebene herunterbrechen. Ein beliebtes Modell dafür ist die Harvard Methode. Hierbei wird strikt zwischen Positionen und Interessen der Beteiligten unterschieden und unter Entwicklung von Entscheidungsoptionen versucht, eine Win-Win-Situation mit maximalen beiderseitigen Nutzen zu erzeugen.
Zu beachten ist, dass die Neutralität des Mediators keinesfalls bedeutet, dass er keine Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlung hat. Zum einen kann er den Beginn und Ablauf des Mediationsverfahrens gestalten. Zum anderen hat er Einfluss auf die zu diskutierenden Themen und kann während der Verhandlung auf Fakten, Normen und Regeln hinweisen. Zudem kann er Standpunkte und Aussagen jederzeit in seinen Worten wiedergeben und eigene Einigungsvorschläge unterbreiten.
Die wichtigsten Unterschiede der Mediation im Vergleich zum Gerichtsverfahren sind neben dem anfangs genannten Ausschluss der Öffentlichkeit die aktive und eigenverantwortliche Ausarbeitung einer interessensgerechten Lösung der Parteien. Die Entscheidung über den Ausgang oder die Fortführung der Verhandlung bleibt somit allein bei den Parteien. Außerdem ist das Mediationsverfahren im Vergleich zum Gerichtsverfahren zeitsparend und somit kostengünstiger.
Alternative außergerichtliche Verfahren neben der Mediation
- Die Moderation: Neutraler Dritter (Moderator) nimmt keinen Einfluss auf die Parteien oder das Verfahren. Er leitet lediglich den Ablauf des Verfahrens und sorgt für einen sachlichen und ordnungsgemäßen Ablauf. Die Moderation ist z.B. dann sinnvoll, wenn eine Partei eine leitende Rolle im Betrieb hat (Verhandlung zwischen Abteilungsleiter und Mitarbeiter).
- Der Vergleich: Hier handelt es sich nach §779 BGB um einen schuldrechtlichen Vertrag, durch den ein Streit zwischen zwei Parteien über ein Rechtsverhältnis oder die Verwirklichung eines Anspruches durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. Vergleichsverhandlungen und deren Abschluss können auch während eines laufenden Prozesses ohne gerichtliche Beteiligung stattfinden. Wesentlicher Unterschied zur Mediation: Beim außergerichtlichen Vergleich verhandeln Anwälte als Interessenvertreter miteinander. Im gerichtlichen Vergleich unterbreitet der Richter nach Sach- und Rechtslage oftmals einen Kompromissvorschlag.
- Die Schlichtung: Bei einer Schlichtung wird die Verhandlung mit Unterstützung eines neutralen Schiedsrichters geführt. Nachdem dieser die einzelnen Positionen und Sachverhalte kennt, unterbreitet er einen eigenen Lösungsvorschlag. Auch wenn er wie der Mediator keine Entscheidungsgewalt hat, ist er immerhin zu einer selbstbestimmten Sachentscheidung befugt.
- Das Schiedsgerichtsverfahren: Dabei unterwerfen sich die Parteien bereits vor Beginn des Verfahrens dem Schiedsspruch, der am Ende der Verhandlungen durch den Schiedsrichter bestimmt wird.
Vorteile des Mediationsverfahrens
Nach Betrachtung anderer außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren weist das Mediationsverfahren zusammenfassend einige Vorteile auf:
- Freiwilligkeit der Beteiligten
- Hohe Umsetzungsrate der Ergebnisse
- Zeit- und Kostenersparnis
- Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Flexible Lösungsmöglichkeiten
- Hohe Zufriedenheit der Beteiligten Personen
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation:
Um die Mediationsmethodik und die ebengenannten Vorteile nutzen zu können, sind gewisse Voraussetzungen an die Verhandlung und Verhaltensprinzipien der Beteiligten gefordert:
- Die Verhandelnden sind gesprächsbereit.
- Die Parteien wollen selbstständig und freiwillig eine Lösung finden.
- Ziel ist es, auch zukünftig persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu pflegen.
- Das Streitthema ist komplex und chaotisch.
- Sach- und Beziehungsebene sind vermischt.
- Man ist an einer schnellen und kostengünstigen Lösung interessiert.
- Die Angelegenheit soll vertraulich behandelt werden.
Liegen eine oder mehrere dieser Charakteristika vor, so ist es sinnvoll auf eine Mediation zurückzugreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Anwendungsgebiet auf den Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereich, den privaten oder den öffentlichen Bereich bezieht.
Im Unternehmensumfeld (Bereich Wirtschaftsmediation) können beispielsweise innerbetriebliche Konflikte, Gesellschafterbelange oder Konfliktsituationen zwischen Mitarbeitern sämtlicher Hierarchieebenen eine Mediation sinnvoll machen. Weil die Parteien in der Regel auch zukünftig miteinander zusammenarbeiten müssen, ist hier oft die Mediation das Mittel der Wahl.
Prinzipien der Mediation
Prinzipiell ist neben der Freiwilligkeit hinsichtlich der Durchführung der Mediation, der umfassenden Beteiligung aller Konfliktparteien und der Vertraulichkeit des Prozesses die Ergebnisoffenheit der Parteien ein entscheidendes Prinzip für eine erfolgreiche Mediation. Beharren die Beteiligten auf ihren Standpunkten und ist kein Abrücken davon zu erwarten, ist keine erfolgreiche Mediation möglich. Im Gegenzug soll aber eine Partei auch nicht nur diejenige sein, die nachgibt, denn dies wäre keine Basis für eine erfolgsversprechende, konfliktfreie zukünftige Beziehung. Die Mediation ist also von gegenseitigem Nachgeben und Verhandeln geprägt, um die eingangs erläuterte Win-Win-Situation zu erhalten.
Um die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten bietet es sich an, eine Verschwiegenheitsverpflichtung aller Parteien (auch des Mediators) einzufordern. Dies ermöglicht es, sensible Informationen, die für das gegenseitige Verständnis essentiell sind, preiszugeben und so eine Lösung des Konflikts zu finden.
Die Shuttle-Mediation
Bei der Mediation im klassischen Sinne erarbeiten beide Parteien in einem oder mehreren Gesprächen unter Anleitung des Mediators eine einvernehmliche Lösung des Konflikts. Im Gegensatz dazu sind bei der Shuttle-Mediation nicht beide Parteien zur selben Zeit anwesend und haben daher keinen direkten Kontakt. Der Mediator spricht stattdessen abwechselnd mit den Verhandelten, daher auch der Begriff Shuttle (englisch für pendeln).
Prominentestes Beispiel für diese Art der Mediation sind wahrscheinlich die vom ehemaligen US-amerikanischen Präsidenten Jimmy Carter durchgeführten Verhandlungen zwischen Israel und Ägypten in Camp David, die mit dem Abschluss des israelisch-ägyptischen Friedensvertrages im Jahr 1979 endeten.
Einer der Vorteile der Shuttle-Mediation ist zum Beispiel, dass bei weit fortgeschrittenen Konflikten die Parteien nicht direkt miteinander kommunizieren müssen, wodurch eine weitere Eskalation vermieden werden kann. Darüber hinaus ist eine Shuttle-Mediation dann sinnvoll, wenn eine Partei vor der anderen nicht frei reden kann oder will. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn verschiedene Hierarchieebenen aufeinandertreffen oder wenn die eine Partei der anderen rhetorisch weit überlegen ist.